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Automobilkaufmann steht in Autohaus

Automobilkaufmann/-frau

Beratung und Verkauf

Als Automobilkaufmann/-frau führen Sie mit Hersteller*innen und auch mit Händler*innen und Endkund*innen Einkaufs-, Beratungs- und Verkaufsgespräche. Zum Aufgabengebiet gehören auch die Abwicklung von Leasingverträgen oder die Bearbeitung von Garantie- und Wartungsverträgen.

Als Automobilkaufmann/-frau beraten Sie gerne Kund*innen und verfügen über ein ausgeprägtes Verhandlungsgeschick. Sie haben viel Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kund*innen und können sich gut ausdrücken. Außerdem schrecken Sie auch vor Themen wie Finanzierung, Versicherung und Rechnung nicht zurück. 

Als Automobilkaumann/-frau arbeiten Sie in Betrieben der Kfz-Branche, vorwiegend in Autohäusern, bei Kfz-Herstellern und -Importeuren. Der Arbeitsplatz ist sowohl im Büro als auch der Verkaufsraum, der Kundendienstschalter und die Werkstatt.

Beispielhafte Tätigkeitsfelder sind:

  • Angebotseinholung
  • Wareneingangskontrolle
  • Lagerwirtschaft
  • Kalkulation
  • Marketing
  • Lohn- und Provisionsabrechnung

Eine Umschulung kommt immer dann in Betracht, wenn Sie bisher keine Berufsausbildung erworben haben oder Ihren erlernten Beruf (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr ausüben können. Ein Hauptschulabschluss mindestens erforderlich.

Umschulungen bei der DAA sind in Vollzeit, sowie in einigen Berufen auch in Teilzeit möglich. Eine Vollzeitumschulung dauert 24 Monate. Sollten Sie eine Umschulung in Teilzeit anstreben, verlängert sich die Umschulungszeit auf 36 Monate.

Die Umschulungen beginnen jährlich im Januar/Februar und im Juli/August.

Die täglichen Anwesenheitszeiten sind von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr, montags bis freitags. Bei einer Teilzeitumschulung sind die täglichen Anwesenheitszeiten flexibel innerhalb dieser Zeit möglich.

Sie erhalten für die Dauer der Umschulung einen Zugang zu der Microsoft-Office® Anwendung "Office 365®".

Eine Umschulung kann über einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der Jobcenter, aber auch als Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation durch die Träger der Rentenversicherung oder den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden.

Auch eine Selbstfinanzierung mit entsprechender Ratenvereinbarung ist möglich.