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Stromstecker liegt auf Energieausweis

Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik

Elektrische Versorung von Gebäuden und Anlagen

Als Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik planen Sie die elektrische Versorgung von Gebäuden, installieren Anlagen und sind für deren Betreuung zuständig. Sie richten komplexe energietechnische Anlagen ein und kümmern sich um die Installation elektronischer Steuer- und Regelsysteme. Diese Systeme findet man beispielsweise zur Raumklimaregelung, aber auch in Alarmanalagen oder bei Türkontrollsystemen, also in der Regel in großen Gebäuden. Hast du die Anlagen erstmal installiert, gehört auch das Prüfen und . Neben der Installation gehört selbstverständlich auch die Wartung dieser Anlagen zu, Aufgabenbereich eines*einer Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik. Weitere Aufgabengebiete sind unter anderem:

  • Elektrotechnische Systeme analysieren und Funktionen prüfen
  • Elektrische Installationen planen und ausführen
  • Steuerungen analysieren und anpassen
  • Informationstechnische Systeme bereitstellen
  • Elektroenergieversorgung und Sicherheit von Betriebsmitteln gewährleisten
  • Geräte und Baugruppen in Anlagen analysieren und prüfen
  • Antriebssysteme auswählen und integrieren
  • Gebäudetechnische Anlagen ausführen und in Betrieb nehmen
  • Automatisierte Anlagen in Betrieb nehmen und in Stand halten
  • Elektrische Anlagen planen und realisieren, in Stand halten und ändern

Als Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik haben Sie viel Kundenkontakt und bringen Geduld mit. Sie arbeiten gern im Team und verfügen über logisches Denken und ein gutes Planungsvermögen. Sie arbeiten gerne an unterschiedlichen Orten und bewegen sich gerne. Elektroniker/-innen für Energie- und Gebäudetechnik haben keine ANgst vor Elektrizität und arbeiten gerne mit schweren Geräten.

Als Elektroniker/-in für Energie- und Gebäudetechnik arbeiten Sie viel im Kundendienst und sind häufig unterwegs. Die Arbeitsorte sind sehr vielseitig und können von Baustellen bis Netzwerkräumen reichen. 

Eine Umschulung kommt immer dann in Betracht, wenn Sie bisher keine Berufsausbildung erworben haben oder Ihren erlernten Beruf (beispielsweise aus gesundheitlichen Gründen) nicht mehr ausüben können. Ein Hauptschulabschluss ist erforderlich.

Die Umschulung wird in Vollzeit durchgeführt. Eine Umschulung dauert 28 Monate.

Die Umschulungen beginnen jährlich im April und im Oktober.

Die täglichen Anwesenheitszeiten sind von 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr, montags bis freitags. 

Ihre Ausbildungsinhalte richten sich nach dem bundeseinheitlichen Ausbildungsrahmenplan dieses Berufsbildes. Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmethoden werden Sie praxisnah auf die Kammer-Prüfung vorbereitet.

Die Umschulung kann über einen Bildungsgutschein nach Einzelfallentscheidung der Agentur für Arbeit, des Jobcenters bzw. der Optionskommunen gefördert werden. Auch eine Förderung durch andere Leistungsträger ist möglich. Das können z. B. sein:

  • Deutsche Rentenversicherung
  • Berufsgenossenschaften
  • Berufsförderungsdienst

Selbstzahler*innen erhalten individuelle Zahlungsbedingungen.