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Mann sitzt auf Tisch in Büro

Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement

Analyse von Kundenanforderungen

Als Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement analysieren Sie Kundenanforderungen an IT-Systeme und konzipieren passende informations- und telekommunikationstechnische Lösungen. Sie beraten Kunden, erstellen Angebote und schließen Verträge. Sie installieren die IT-Systeme, nehmen sie in Betrieb und übergeben sie den Kund*innen. Sie sind Ansprechpartner*in in Fragen der Wartung und des Service. Der*Die Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement ist darüber hinaus für Einweisung und Schulung der Anwender*innen zuständig. Sie sind verantwortlich für Projektabrechnung und -controlling.

 

Kaufleute im IT-Systemmanagement beraten gerne Kund*innen, haben großes Interesse an Computern und versuchen stets Verbesserungsmöglichkeiten an bestehenden Prozessen aufzudecken. Sie sind kommunikationsstark und hilfsbereit. 

Als Kaufmann/-frau für IT-Systemmanagement arbeiten Sie im Vertrieb und Verkauf von IT-Dienstleistungen. Ebenso werden sie im Marketing und im Produktmanagement eingesetzt. 

Voraussetzung für die Teilnahme an einer Umschulung sind ein Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufserfahrung. Der Zugang kann mithilfe eines Tests überprüft werden.

Umschulungen finden bei uns in der Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr statt. Umschulungen in Teilzeit sind möglich. Eine Umschulung in Vollzeit dauert 24 Monate.

Alle Umschulungen an unserem Standort finden über unser Modulares Weiterbildungssystem (kurz: MWS) statt. Das MWS beruht auf einer innovativen und modernen Lernmethode, bei der unsere Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, sich die Lerninhalte individuell und in ihrem persönlichen Tempo anzueignen. Das MWS wird durch Frontalunterricht und Online-Seminare ergänzt. Im ersten Jahr erwerben Sie das Grundwissen zum Beruf. Anschließend erfolgt ein Praktikum. Zum Ende der Ausbildungszeit erfolgt eine intensive Vorbereitung auf die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK). 

Umschulungen werden über folgende Stellen finanziert:

  • Rentenversicherungsträger (z. B. DRV oder Berufsgenossenschaften)
  • Agentur für Arbeit (SGB III)
  • Jobcenter oder Optionskommunen (SGB II)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Selbstzahler*innen können in Raten zahlen.