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Kauffrau für Gesundheitswesen

Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen

Die Gesundheit im Blick

Als Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen sind Sie in allen Bereichen der medizinischen Versorgung oder der gesundheitsbezogenen Dienstleistungen zu finden. Sie übernehmen organisatorische und allgemeine Verwaltungstätigkeiten. Hierbei kommt Ihnen Ihr Wissen über das deutsche Gesundheitssystem zu Gute, welches Sie zielsicher anwenden. Bei Krankenkassen und Kostenträgern erstellen Sie z. B. Leistungsabrechnungen und beraten Menschen zu Leistungen und Kosten. Neben der Kundenbetreuung sind Sie auch für Aufgaben im Finanz-, Rechnungs- und Personalwesen zuständig. 

Als Kaufmann/-frau im Gesundheitswesen sind Sie kundenorientiert und kommunikativ. Sie zeichnen sich durch eine sorgfältige und verschwiegene Arbeitsweise aus und handeln und denken kaufmännisch. 

Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten:

  • in Krankenhäusern und medizinischen Versorgungszentren,
  • in Pflegeeinrichtungen und Rehabilitationseinrichtungen,
  • bei Krankenkassen,
  • bei Ärzt*innen,
  • bei ärztlichen Zusammenschlüssen  und
  • bei ärztlichen Organisationen und Verbänden. 

Sie benötigen zur Teilnahme an einer Umschulung einen Schulabschluss, eine abgeschlossene Berufsausbildung oder mehrere Jahre Berufserfahrung. Gern können wir Ihre Zugangsvoraussetzung mit Hilfe eines Eignungstests überprüfen. 

Umschulungen bei der DAA dauern in Vollzeit 24 Monate. Der Unterricht finden von montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 15:00 Uhr statt. Umschulungsstart ist Anfang und Mitte des Jahres. 

Das erste Jahr der Umschulung dient dem Erwerb des Berufsfachwissens. Im Anschluss erfolgt eine sechsmonatige Praxisphase. Hier werden Sie von unserem geschulten Fachpersonal begleitet. Der letzte Teil der Umschulung dient der profunden Vorbereitung auf die IHK-Prüfung. 

Umschulungen bei der DAA finden über unser Modulares Weiterbildungssystem, über Online-Seminare oder über Präsenzveranstaltungen statt. 

Alle Umschulungen bei der DAA sind AZAV-zertifiziert und können über folgenden Kostenträger finanziert werden: 

  • Rentenversicherungsträger (z. B. DRV oder Berufsgenossenschaften)
  • Agentur für Arbeit (SGB III)
  • Jobcenter (SGB II)
  • Berufsförderungsdienst der Bundeswehr

Es besteht die Möglichkeit, sich als Selbstzahler*in bei uns anzumelden. Gern beraten wir Sie.